H A U S O R D N U N G
Staatliche Gemeinschaftsschule
„Am Inselsberg“ Bad Tabarz
Kneipp-Schule
99891 Bad Tabarz, Karl-Marx-Str.
19
036259 / 62330
Beschlussfassung der
Schulkonferenz
Bad Tabarz
Leitgedanke:
„Es geht nicht nebeneinander und
schon gar nicht gegeneinander.
Es geht nur miteinander.“
(Erwin Ringel)
Höflichkeit-Respekt-Toleranz
•
Jeder von uns möchte
respektvoll behandelt werden
und ohne Angst die Schule
besuchen können.
•
Keiner von uns möchte durch
Worte oder Taten verletzt
werden.
•
Alle fühlen sich nur in einer
ordentlichen und sauberen
Schule wohl.
Präambel
„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf schulische Bildung und
Förderung“.
§1 Abs. 1 Thüringer Schulgesetz
Die Hausordnung der Staatlichen Gemeinschaftsschule „Am
Inselsberg“ Tabarz beruht in ihren Bestimmungen auf dem
Schulgesetz für das Land Thüringen und verweist insbesondere
auf den gemeinsamen Erziehungsauftrag von Eltern und Schule.
„Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule in Thüringen
leitet sich ab von den grundlegenden Werten, wie sie im
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und in
der Verfassung des Freistaats Thüringen niedergelegt sind. Die
Schule erzieht zur Achtung vor dem menschlichen Leben, zur
Verantwortung für die Gemeinschaft und zu einem
verantwortlichen Umgang mit der Umwelt und der Natur. Sie
pflegt die Verbundenheit mit der Heimat in Thüringen und in
Deutschland, fördert die Offenheit gegenüber Europa und
weckt das Verantwortungsgefühl für alle Menschen in der Welt.
Wesentliche Ziele der Schule sind die Vermittlung von Wissen
und Kenntnissen, die Entwicklung von Fähigkeiten und
Fertigkeiten, die Vorbereitung auf das Berufsleben, die
Befähigung zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zur
Mitgestaltung der freiheitlichen demokratischen
Grundordnung
sowie zum bewussten, selbst bestimmten und kritischen
Umgang mit Medien, die Erziehung zur Aufgeschlossenheit für
Kultur und Wissenschaft sowie die Achtung vor den religiösen
und weltanschaulichen Überzeugungen anderer.
Die Schüler lernen, ihre Beziehungen zu anderen Menschen nach
den Grundsätzen der Gerechtigkeit, der Solidarität und der
Toleranz sowie der Gleichberechtigung der Geschlechter zu
gestalten. Dabei werden die Schüler darauf vorbereitet, Aufgaben
in Familie, Gesellschaft und Staat zu übernehmen und dazu
angehalten, sich im Geiste des Humanismus und der christlichen
Nächstenliebe für die Mitmenschen einzusetzen.
Die Schule fördert den Entwicklungsprozess der Schüler zur
Ausbildung ihrer Individualität, zu Selbstvertrauen und
eigenverantwortlichem Handeln. Sie bietet Raum zur
Entfaltung von Begabungen sowie für den Ausgleich von
Bildungsbenachteiligungen.
Die natürlichen Rechte der Eltern und die ihnen obliegenden
Pflichten zur Erziehung ihrer Kinder bleiben davon
unberührt.“
§2 Abs.1 Thüringer Schulgesetz
“Bei der Gestaltung des Erziehungs- und Schulwesens wirken
das Land, die kommunalen
Gebietskörperschaften und die freien Schulträger mit den Eltern,
den Lehrern, den Erziehern,
den Sonderpädagogischen Fachkräften, den Schülern, den
Mitarbeitern von öffentlichen und
freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sowie weiteren
Vertretern von Einrichtungen, die
an der schulischen oder außerschulischen Bildung und Erziehung
beteiligt sind, zusammen.“
§2 Abs.3 Thüringer Schulgesetz
Grundsatz der Hausordnung ist ferner, dass die Schüler und
Schülerinnen verpflichtet sind, vom schulischen Bildungs-
und Erziehungsangebot verantwortlich Gebrauch zu machen,
denn Unterricht und Erziehung erfordern Mitarbeit und
Leistung.
In Erfüllung ihres Auftrages, den Schülerinnen und Schülern ein
Bildungs- und Erziehungsangebot zu bieten, verpflichten sich
alle an Schule beteiligten Personen und Gremien die folgenden
Bestimmungen einzuhalten und umzusetzen.
Zur Hausordnung der Gemeinschaftsschule
„Am Inselsberg“ Bad Tabarz
Beschlussfassung der Schulkonferenz
Bad Tabarz, 12.11. 2018 und 08.07.2020