Staatliche Gemeinschaftsschule „Am Inselsberg“ Bad Tabarz
H A U S O R D N U N G Staatliche Gemeinschaftsschule „Am Inselsberg“ Bad Tabarz Kneipp-Schule 99891 Bad Tabarz, Karl-Marx-Str. 19 036259 / 62330 Beschlussfassung der Schulkonferenz Bad Tabarz Leitgedanke: „Es geht nicht nebeneinander und schon gar nicht gegeneinander. Es geht nur miteinander.“ (Erwin Ringel) Höflichkeit-Respekt-Toleranz Jeder von uns möchte respektvoll behandelt werden und ohne Angst die Schule besuchen können. Keiner von uns möchte durch Worte oder Taten verletzt werden. Alle fühlen sich nur in einer ordentlichen und sauberen Schule wohl. Präambel „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf schulische Bildung und Förderung“. §1 Abs. 1 Thüringer Schulgesetz Die Hausordnung der Staatlichen Gemeinschaftsschule „Am Inselsberg“ Tabarz beruht in ihren Bestimmungen auf dem Schulgesetz für das Land Thüringen und verweist insbesondere auf den gemeinsamen Erziehungsauftrag von Eltern und Schule. „Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule in Thüringen leitet sich ab von den grundlegenden Werten, wie sie im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und in der Verfassung des Freistaats Thüringen niedergelegt sind. Die Schule erzieht zur Achtung vor dem menschlichen Leben, zur Verantwortung für die Gemeinschaft und zu einem verantwortlichen Umgang mit der Umwelt und der Natur. Sie pflegt die Verbundenheit mit der Heimat in Thüringen und in Deutschland, fördert die Offenheit gegenüber Europa und weckt das Verantwortungsgefühl für alle Menschen in der Welt. Wesentliche Ziele der Schule sind die Vermittlung von Wissen und Kenntnissen, die Entwicklung von Fähigkeiten und Fertigkeiten, die Vorbereitung auf das Berufsleben, die Befähigung zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zur Mitgestaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie zum bewussten, selbst bestimmten und kritischen Umgang mit Medien, die Erziehung zur Aufgeschlossenheit für Kultur und Wissenschaft sowie die Achtung vor den religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen anderer. Die Schüler lernen, ihre Beziehungen zu anderen Menschen nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit, der Solidarität und der Toleranz sowie der Gleichberechtigung der Geschlechter zu gestalten. Dabei werden die Schüler darauf vorbereitet, Aufgaben in Familie, Gesellschaft und Staat zu übernehmen und dazu angehalten, sich im Geiste des Humanismus und der christlichen Nächstenliebe für die Mitmenschen einzusetzen. Die Schule fördert den Entwicklungsprozess der Schüler zur Ausbildung ihrer Individualität, zu Selbstvertrauen und eigenverantwortlichem Handeln. Sie bietet Raum zur Entfaltung von Begabungen sowie für den Ausgleich von Bildungsbenachteiligungen. Die natürlichen Rechte der Eltern und die ihnen obliegenden Pflichten zur Erziehung ihrer Kinder bleiben davon unberührt. §2 Abs.1 Thüringer Schulgesetz Bei der Gestaltung des Erziehungs- und Schulwesens wirken das Land, die kommunalen Gebietskörperschaften und die freien Schulträger mit den Eltern, den Lehrern, den Erziehern, den Sonderpädagogischen Fachkräften, den Schülern, den Mitarbeitern von öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sowie weiteren Vertretern von Einrichtungen, die an der schulischen oder außerschulischen Bildung und Erziehung beteiligt sind, zusammen.“ §2 Abs.3 Thüringer Schulgesetz Grundsatz der Hausordnung ist ferner, dass die Schüler und Schülerinnen verpflichtet sind, vom schulischen Bildungs- und Erziehungsangebot verantwortlich Gebrauch zu machen, denn Unterricht und Erziehung erfordern Mitarbeit und Leistung. In Erfüllung ihres Auftrages, den Schülerinnen und Schülern ein Bildungs- und Erziehungsangebot zu bieten, verpflichten sich alle an Schule beteiligten Personen und Gremien die folgenden Bestimmungen einzuhalten und umzusetzen. Zur Hausordnung der Gemeinschaftsschule „Am Inselsberg“ Bad Tabarz
Beschlussfassung der Schulkonferenz Bad Tabarz, 12.11. 2018 und 08.07.2020
Staatliche Gemeinschaftsschule „Am Inselsberg“ Bad Tabarz
H A U S O R D N U N G Staatliche Gemeinschaftsschule „Am Inselsberg“ Bad Tabarz Kneipp-Schule 99891 Bad Tabarz, Karl-Marx-Str. 19 036259 / 62330 Beschlussfassung der Schulkonferenz Bad Tabarz Leitgedanke: „Es geht nicht nebeneinander und schon gar nicht gegeneinander. Es geht nur miteinander.“ (Erwin Ringel) Höflichkeit-Respekt-Toleranz Jeder von uns möchte respektvoll behandelt werden und ohne Angst die Schule besuchen können. Keiner von uns möchte durch Worte oder Taten verletzt werden. Alle fühlen sich nur in einer ordentlichen und sauberen Schule wohl. Präambel „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf schulische Bildung und Förderung“. §1 Abs. 1 Thüringer Schulgesetz Die Hausordnung der Staatlichen Gemeinschaftsschule „Am Inselsberg“ Tabarz beruht in ihren Bestimmungen auf dem Schulgesetz für das Land Thüringen und verweist insbesondere auf den gemeinsamen Erziehungsauftrag von Eltern und Schule. „Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule in Thüringen leitet sich ab von den grundlegenden Werten, wie sie im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und in der Verfassung des Freistaats Thüringen niedergelegt sind. Die Schule erzieht zur Achtung vor dem menschlichen Leben, zur Verantwortung für die Gemeinschaft und zu einem verantwortlichen Umgang mit der Umwelt und der Natur. Sie pflegt die Verbundenheit mit der Heimat in Thüringen und in Deutschland, fördert die Offenheit gegenüber Europa und weckt das Verantwortungsgefühl für alle Menschen in der Welt. Wesentliche Ziele der Schule sind die Vermittlung von Wissen und Kenntnissen, die Entwicklung von Fähigkeiten und Fertigkeiten, die Vorbereitung auf das Berufsleben, die Befähigung zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zur Mitgestaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie zum bewussten, selbst bestimmten und kritischen Umgang mit Medien, die Erziehung zur Aufgeschlossenheit für Kultur und Wissenschaft sowie die Achtung vor den religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen anderer. Die Schüler lernen, ihre Beziehungen zu anderen Menschen nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit, der Solidarität und der Toleranz sowie der Gleichberechtigung der Geschlechter zu gestalten. Dabei werden die Schüler darauf vorbereitet, Aufgaben in Familie, Gesellschaft und Staat zu übernehmen und dazu angehalten, sich im Geiste des Humanismus und der christlichen Nächstenliebe für die Mitmenschen einzusetzen. Die Schule fördert den Entwicklungsprozess der Schüler zur Ausbildung ihrer Individualität, zu Selbstvertrauen und eigenverantwortlichem Handeln. Sie bietet Raum zur Entfaltung von Begabungen sowie für den Ausgleich von Bildungsbenachteiligungen. Die natürlichen Rechte der Eltern und die ihnen obliegenden Pflichten zur Erziehung ihrer Kinder bleiben davon unberührt. §2 Abs.1 Thüringer Schulgesetz Bei der Gestaltung des Erziehungs- und Schulwesens wirken das Land, die kommunalen Gebietskörperschaften und die freien Schulträger mit den Eltern, den Lehrern, den Erziehern, den Sonderpädagogischen Fachkräften, den Schülern, den Mitarbeitern von öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sowie weiteren Vertretern von Einrichtungen, die an der schulischen oder außerschulischen Bildung und Erziehung beteiligt sind, zusammen.“ §2 Abs.3 Thüringer Schulgesetz Grundsatz der Hausordnung ist ferner, dass die Schüler und Schülerinnen verpflichtet sind, vom schulischen Bildungs- und Erziehungsangebot verantwortlich Gebrauch zu machen, denn Unterricht und Erziehung erfordern Mitarbeit und Leistung. In Erfüllung ihres Auftrages, den Schülerinnen und Schülern ein Bildungs- und Erziehungsangebot zu bieten, verpflichten sich alle an Schule beteiligten Personen und Gremien die folgenden Bestimmungen einzuhalten und umzusetzen. Zur Hausordnung der Gemeinschaftsschule „Am Inselsberg“ Bad Tabarz
Beschlussfassung der Schulkonferenz Bad Tabarz, 12.11. 2018 und 08.07.2020